| Krankenzusatzversicherung |
ist als Ergänzung zum gesetzlichen Standartschutz unverzichtbar.
Eine Krankenzusatzversicherung kann jeder ergänzend zur bestehenden GKV abschließen, unabhängig davon, ob angestellt oder selbstständig, pflichtig oder freiwillig versichert. Für bereits geplante oder begonnene Behandlungen können von der Zusatzversicherung keine Leistungen übernommen werden. Meist gilt eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten ab Vers.-beginn, diese entfällt jedoch bei Unfällen. Unter bestimmten Vorraussetzungen können diese auch erlassen werden z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnis.
Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen können jederzeit kürzungen vorgenommen werden. Dadurch werden Teile der Krankenversorgung gar nicht mehr, oder nicht mehr vollständig, von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Solche Leistungseinschnitte kann man mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abdecken oder gar verbessern. Ob Sie sich zusätzlich absichern möchten, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Versichert werden können die 4 Bereiche:
Wir beraten Sie hierzu umfangreich und erstellen Ihren persönlichen Vergleich mit Hilfe einer konzernunabhängigen Vergleichssoftware.
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