Leistungsübersicht der gesetzlichen (GKV) und privaten
Krankenversicherung (PKV)
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PKV |
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Nur durch niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung
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Freie Arztwahl
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generell keine Heilpraktikerleistung
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Heilpraktikerleistungen je Tarifwahl mitversichert.
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Für Medikamente, Heil und Hilfsmittel jeweils Zuzahlung von 10% der Kosten und min. 5,- € bis max. 10,- € je Verordnung.
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Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente,Heil und Hilfsmittel je nach Tarifwahl bis 100%.
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Praxisgebühr von 10,- € im Quartal (Ausnahme bei Vorsorge)
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Entfällt generell für PKV Versicherte.
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Bei Sehhilfen grundsätzlich keine Leistungen, Zuschuß für Gläser nur in besonderen Fällen möglich
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Übernahme der Kosten für Sehhilfen und Kontaktlinsen auch für z.B. hochwertige Kunststoffgläser bis zum vereinbarten Betrag je Tarifvariante.
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PKV |
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Zuzahlung bei Krankenhaus- behandlungen von täglich 10,- € für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr.
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Generell keine Zuzahlungen.
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Einweisung ins nächstgelegene Vertragskrankenhaus, mit Eigenbeteiligung bei Fahrt mit dem Rettungsdienst.
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Freie Krankenhauswahl sowie freie Arzt- und Zimmerwahl, z.B. Zwei- oder Einbett und Vereinbahrung zur Chefarztbehandlung möglich
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| GKV |
PKV |
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Praxisgebühr von 10,- € im Quartal (Ausnahme bei Vorsorge)
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Generell keine Zuzahlungen.
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Bei Zahnersatzleistungen gibt es zukünftig nur noch sogenannte befundbezogene Festzuschüsse. Die Eigenbeteiligung für im Rahmen der "kassenüblichen Ausführungen" liegen bei etwa 35 - 50%. Für hochwertige privatärztliche Versorgung bei Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Zahnersatz beträgt die Eigenbeteiligung 100%.
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Je nach vereinbartem Tarif, Kostenerstattung bis zu 100% versicherbar. Das gilt auch für Implantate und alle hochwertigen Materialien wie z.B. Kunststoff- oder Keramikfüllungen.
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PKV |
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Anspruch besteht für maximal 78 Wochen, die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitseinkommen. das Krankentagegeld erreicht nicht einmal das verdiente Nettoeinkommen und ist auf die gültige Beitragsbemessungsgrenze limitiert. Hierfür wird ein Sonderbeitrag allein vom Arbeitnehmer fällig.
Für freiwillig gesetzlich gebliebene Selbständige entfiel zum 01.01.2009 generell der Krankentagegeld Anspruch. Diese Regelung endet jedoch zum 1. August 2009 wieder. Künftig können diese unter Zahlung des allgemeinen GKV-Satzes Anspruch auf das „gesetzliche“ Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche erhalten.
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Versicherbar ohne zeitliche Begrenzung ist das jeweillige Nettoeinkommen zzgl. dem Sozialversicherungsanteil, dies auch über die gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenzen hinaus. Jedoch muß bei Inanspruchnahme des Tagegeldes der versicherte Tagessatz meist durch Einkommensnachweise bestätigt werden um eine Überversicherung zu vermeiden.
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PKV |
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Die Zuzahlungsgrenze, also der Selbstbehalt beträgt 2 % vom Bruttojahreseinkommen, max. der gesetz. Beitragsbemessungsgrenze (BBG) dass sind 882,00 € in 2009 und 900,00 € zuzahlung in 2010.
Ausnahmen: 1% Regelung bei Härtefällen z.B. chronisch Erkrankten & bezieher von ALG II.
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Selbstbeteiligungen stehen für Ambulante-, Stationäre- und Zahntarife in unterschiedlicher Höhe zur Wahl. Es gibt Tarife mit SB und ohne, wahlweise auch prozentuale,- fallbezogene oder fest vereinbarte. Versicherer bieten Selbstbeteiligungen zur Beitragssenkung der PKV Beiträge an.
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PKV |
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Die Ausgabendeckelung der Ärzte durch die Kassen der GKV betrifft diverse Leistungen. So kann es möglich sein, das zum Jahresende das Regelleistungsvolumen (das frühere Budget genannt) erschöpft ist und Ärzte ohne Einnahme tätig sind. Aus Kostengründen werden so Behandlungen leider oft ins Folgejahr verlegt oder gar gestrichen. Einige Medikamente werden nicht mehr ausreichend verschrieben, da die Ausgabengrenze erreicht wurde.
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Ist eine Einführung der gesetzlichen Kassen zur Ausgabenminderung. Im PKV Bereich sind Sie direkter Partner, Ihrem behandelnden Arzt gegenüber. Seine Möglichkeiten zur Behandlung sind auf dem neuesten medizinischen Stand ohne eine Budgetierungen.
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