| Der Basistarif in der Pkv |
Niemand darf mehr ohne Krankenersicherungsschutz bleiben.
Darüber hinaus haben Versicherte künftig mehr Möglichkeiten für einen Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen.  Der Basistarif entspricht in Mindestverweildauer und Leistungsumfang der Regelung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle privaten Krankenversicherer werden gesetzlich verpflichtet, einen solchen Tarif anzubieten. Die Regelung für Neukunden:Wer ab Januar 2009 eine private Krankenversicherung abschließt, der erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht zu anderen privaten Versicherungsunternehmens. Beim Wechsel gehen die „angesparten“ Alterungsrückstellungen nicht merh verloren (Portabilität). Die Regelung für Bestandskunden:Für Kunden, die schon vor dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, regelt die so genannte „Kalkulationsverordnung“ des Bundesfinanzministeriums wie hoch die Alterungsrückstellungen sind, die der Kunde beim Wechsel zu einem anderen Tarif oder einem anderen Anbieter mitnehmen kann.
Hintergrund zum Basistarif:Der Leistungsumfang entspricht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es dürfen keine Zuschläge wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos erhoben werden. Die Beiträge sind auf den jeweiligen Höchstbetrag der GKV begrenzt, derzeit etwa 560 Euro. Für finanziell hilfebedürftige Versicherte sind Maßnahmen zur Verringerung des Beitrages vorgesehen. Basistarif kein Schreckgespenst mehrDie Angst vor dem Basistarif scheint nun aus dem Weg geräumt, denn die anfänglich kursierenden Zahlen von 300.000 bis 500.000 Nichtversicherten, die man im Basistarif hätte aufnehmen müssen, scheint vollkommen unrealistisch zu sein. Augenblicklich sind 8.200 Personen in diesen Tarif gewechselt, davon sind nur 7.100 ehemals Nichtversicherte. Also eine Hausnummer, die weit entfernt von den anfänglich kursierenden Zahlen liegt. PKV-Experten schätzen, dass die einst vom Bundesgesundheitsministerium ausgegeben hohen Zahlen, aus politischen Gründen veröffentlicht wurden. |
So sieht es die Gesundheitsreform der  Bundesregierung seit dem 1. Januar 2009 auch für die PKV vor. Versicherten, die ihren Schutz verloren haben, müsse eine Rückkehrmöglichkeit zur jeweiligen Versicherung angeboten werden.
