| News aus der Gesundheitspolitik |
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Steuerentlastung der PKV Beiträge seit Jahresbeginn
Seit dem 01.01. 2010 können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in größerem Umfang als bislang von der Steuer abgesetzt werden, so dass sich die meisten PKV Versicherten auf spürbare Entlastungen freuen können. Grund für die vom Bundestag beschlossene Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das dem Gesetzgeber auferlegt hat, die Absetzbarkeit der Kosten für die Gesundheitsversorgung zu verbessern. In Zukunft können dann alle Prämien, die zum Erwerb eines Basis/Grund-schutzes gezahlt werden, als Sonderausgabe zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden und senken so das zu versteuernde Einkommen. Wechselfrist zum Jahresbeginn 2011 für GKV versicherte zurückgesetzt.3 jahres Wechselfrist für freiwillig GKV versicherte wird zum 31.12.2010 aufgehoben. Angestellte über der Jahresarbeitsentgeldgrenze von 49.950 € (in 2010) dürfen dann wieder wie früher, bereits nach dem abgelaufenen Jahr über der Hoehstgrenze in die PKV wechseln und Beitraege sparen. Mit dem GKV-FinG wird die alte Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahr 2007 galt. Ab 2011 fällt die Grenze erstmals auf dann 49.500 € im Jahr.
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